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Behandlungskosten

Gesetzlich Versicherte

Bei Patienten unter dem 18. Lebensjahr entscheidet das Ausmaß der Fehlstellung darüber, ob die Kosten übernommen werden. Dazu wird der sog. „KIG“ (kieferorthopädische Indikations-Gruppen) herangezogen, der die verschiedenen Fehlstellungen in 5 Schweregrade einteilt.

Bei Schweregrad I und II erfolgt KEINE Kostenübernahme durch die gesetzliche Krankenkasse.

Maßgeblich für die Einteilung in die kieferorthopädischen Indikations-Gruppen ist die Vermessung des Gipsmodells. Dabei werden ästhetische, funktionelle und psychosoziale Kriterien nicht berücksichtigt.

So kann es mitunter sein, dass eine kieferorthopädische Korrektur aus medizinischer Sicht erforderlich ist, die Kosten aber trotzdem nicht von der gesetzlichen Krankenkasse getragen werden.

Bei Schweregrad III, IV und V wird die Basisbehandlung von der Krankenkasse übernommen, d. h. Behandlungsmaßnahmen, die „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ sind. Maßnahmen die diese Vorgabe überschreiten, müssen entweder privat oder mittels einer Zusatzversicherung (je nach Tarif) getragen werden. 80% der Basisbehandlung werden direkt von der Krankenkasse erstattet, die übrigen 20% müssen zunächst vom Patienten als Eigenanteil übernommen werden. Bei erfolgreichem Behandlungsabschluss werden diese 20% an den Patienten zurückerstattet. Ab dem zweiten Kind in Behandlung sinkt der Eigenanteil auf 10%.

Vor Behandlungsbeginn besprechen wir ausführlich die notwendigen Behandlungsmaßnahmen und die damit anfallenden Kosten, sowie ggf. Behandlungsalternativen.

Privat Versicherte

Bei Patienten unter dem 18. Lebensjahr werden in der Regel die Kosten für eine medizinisch notwendige kieferorthopädische Behandlung übernommen. Ob dabei auch aufwändige Therapieformen und moderne Techniken berücksichtigt werden, hängt vom jeweiligen Vertrag ab.

Private Zusatzversicherung

Auch hier hängen die grundsätzliche Kostenübernahme und ihr Umfang von der Vertragsart ab. Verträge gibt es unzählige und bei Abschluss lohnt sich genaues Hinsehen, sonst kann es sein, dass man trotz Zusatzversicherung auf den Kosten sitzen bleibt.

Kieferorthopädie muss ausdrücklich als Leistung mitversichert sein und ist nicht automatisch bei allen Zahnzusatzversicherungen dabei.

Es gibt zahlreiche Verträge, die nur dann greifen, wenn die Kostenübernahme durch die gesetzlichen Krankenkassen gewährleistet ist (d. h. bei KIG III-V). Bei KIG I-II müsste der Patient die Kosten der kompletten Behandlung selbst tragen (s. „Gesetzlich Versicherte“).

Aufgrund des unübersichtlichen Tarifdschungels ist in jedem Fall eine kompetente Beratung vom Versicherungsfachmann zu empfehlen.

Idealerweise sollte die Zusatzversicherung VOR einem Besuch beim Spezialisten abgeschlossen werden. Bei Verträgen, die nach Feststellung der Behandlungsnotwendigkeit abgeschlossen werden, ist es wichtig, den Ersttermin ehrlich anzugeben.

Bei bestehenden Zusatzversicherungen wird empfohlen, vor Behandlungsbeginn eine schriftliche Zusage der Kostenübernahme einzuholen.

Häufige Fragen

Grundsätzlich nicht.

Bei lockeren Zahnspangen ist besonders nach dem „Aktivieren“, d. h. nachdem die Spange breiter oder länger gestellt wurde der Druck auf die entsprechenden Zähne erhöht. Dieses Gefühl lässt aber schnell nach und wird in der Regel von den Patienten nicht als schmerzhaft empfunden.

Bei festsitzenden Zahnspangen kann es vor allem in den ersten Tagen nachdem die Spange eingesetzt wurde zu starkem Spannungsgefühl und erhöhter Druckempfindlichkeit der Zähne kommen. Diese Beschwerden sind durch weiche Kost und ggf. leichte Schmerzmittel problemlos in den Griff zu bekommen.

Auch entstehen in der Anfangsphase schnell wunde Stellen am Zahnfleisch, da die Mundhöhle sich erst an den neuen Fremdkörper gewöhnen muss. Nach ca. 3 Tagen sollte die feste Spange keine Schmerzen mehr verursachen.

Ein kieferorthopädischer Behandlungsplan wird von den gesetzlichen Krankenkassen für 16 Quartale, das entspricht 4 Jahren, genehmigt. Dabei unterscheidet man die „aktive Phase“, die Zeit in der die Zähne bewegt werden von der „passiven Phase“, der Zeit in der das Behandlungsergebnis stabilisiert wird. Die aktive Phase dauert ca. 2 – 2,5 Jahre und die passive Phase 1,5 – 2 Jahre. Dies sind Durchschnittswerte, die je nach Patient und Schwierigkeitsgrad variieren können.

Nicht unbedingt.

Ausschlaggebend ist die Art der Zahnfehlstellung. Oftmals ist es sinnvoll, schon im Wechselgebiss (d.h. wenn sowohl Milch- als auch bleibende Zähne da sind) mit herausnehmbaren Zahnspangen zu beginnen, um Wachstumseinflüsse optimal ausnutzen zu können.

Manche Zahnfehlstellungen sollten schon im Milchgebiss reguliert werden, da sonst die normale Entwicklung der Kiefer beeinträchtigt ist und infolgedessen Funktionen wie Sprechen, Schlucken und Kauen eingeschränkt sein können.

Ob die gesetzliche Krankenkasse die Kosten für eine kieferorthopädische Behandlung übernimmt, hängt davon ab, wie stark die Zahnfehlstellung ausgeprägt ist.

Im sog. „KIG“ (steht für kieferorthopädische Indikationsgruppen) sind sämtliche Fehlstellungen aufgelistet und in 5 Ausprägungsgrade eingeteilt. Bei Ausprägungsgrad 1 und 2 beteiligt sich die gesetzliche Krankenkasse nicht an den Kosten. Ab Ausprägungsgrad 3 erfolgt eine Kostenübernahme im Rahmen dessen, was „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich“ ist.

Behandlungsvarianten und -materialien, die über das Maß der Zweckmäßigkeit hinausgehen, müssen entweder privat oder über eine Zusatzversicherung für Kieferorthopädie abgerechnet werden.

Nein, vorausgesetzt die Mundhygiene stimmt!

Das Risiko liegt in der erschwerten Mundhygiene während der Tragedauer von festsitzenden Geräten. Die gründliche Reinigung erfordert dann mehr Zeit und Sorgfalt, ist jedoch zur Gesunderhaltung des Zahnschmelzes unbedingt erforderlich. Zusätzlich bieten wir verschiedene Maßnahmen an, die das Kariesrisiko bei fester Zahnspange reduzieren.

Durch moderne Materialien, die eine genau definierte Kraftabgabe ermöglichen, ist die eigentliche Zahnbewegung nicht schädlich. Im Gegenteil: bei „geraden“ Zähnen besteht ein geringeres Risiko, später an Karies und Parodontose zu erkranken.

Während der „aktiven Behandlungsphase“, das ist die Zeit in der die Zähne bewegt werden, erfolgen die Kontroll-Termine in der Regel im Abstand von ca. 6 Wochen. Eine Ausnahme besteht nach dem Einsetzen einer festsitzenden Spange, in diesem Fall schauen wir schon nach 2 Wochen, wie der Patient zurechtkommt.

Während der „passiven Behandlungsphase“, also der Stabilisierungszeit, können die Kontrollintervalle patientenabhängig bei zuverlässigen Spangenträgern auf 10 Wochen ausgedehnt werden.

Ja, die Zähne können sich zeitlebens verschieben, am ehesten sind die Frontzähne davon betroffen.

Damit das nicht passiert, muss das Behandlungsergebnis auch über die Behandlungszeit hinaus stabilisiert werden. Dies geschieht in der Regel durch kleine Drähtchen, die an der Rückseite der Frontzähne verklebt werden und somit ein Verschieben verhindern sollen. Alternativ dazu können auch Stabilisierungsschienen über die Nacht getragen werden.

Ja!

Die zahnärztlichen Kontroll-Untersuchungen und die Individual-Prophylaxe Ihres Kindes sind völlig unabhängig von der kieferorthopädischen Behandlung und sollen in jedem Fall halbjährlich wahrgenommen werden.

Für die meisten Zahnfehlstellungen liegt eine genetische Disposition vor. Das heißt, wenn ein oder beide Elternteile schon eine Zahnfehlstellung hatten, ist die Wahrscheinlichkeit, dass das Kind ebenfalls an dieser Fehlstellung leidet, erhöht.

SOS - Was tun im Notfall?

Bei folgenden Komplikationen sollte unverzüglich ein Notfalltermin in der Praxis vereinbart und nicht bis zum regulären Folgetermin gewartet werden:

Festsitzende Spange

  • lockeres Bracket/Band
  • teilweise oder ganz gelöste Gaumen- oder Zungenbügel
  • gelöste Federn
  • pieksende Drähte, sofern sie nicht selbst wieder gerichtet werden können (s. unten)

Herausnehmbare Spange

  • schmerzt
  • passt nicht richtig
  • ist kaputt

Sollte die Spange trotz einer abgebrochenen Stelle noch passen, sollte sie bis zum Notfall-Termin weiter getragen werden, um nicht das Risiko des Zurückwanderns der Zähne einzugehen. Scharfkantige Stellen können bis zum Notfall-Termin mit der Nagelfeile etwas geglättet werden.

Sofortmaßnahmen bei festsitzender Spange

Bogen aus dem Bracket/Band

Versuchen Sie den Bogen mittels einer Pinzette wieder in das Bracket oder Band einzuführen und das Bogenende mit Wachs oder zuckerfreiem Kaugummi zu verkleben.

Bogen verrutscht

Falls der Bogen sich zu einer Seite verschoben hat, versuchen Sie ihn vorsichtig mit der Pinzette zurückzuziehen. Danach die Enden mit Wachs oder zuckerfreiem Kaugummi verkleben.

Pieksende Ligaturen

Versuchen Sie vorsichtig die Ligatur mit dem Fingernagel oder einem Besteckstiel hinter den Bogen zu biegen.

Verlorene Ligatur

verlorene Befestigungsgummis oder –drähtchen sind kein eigentlicher „Notfall“, allerdings sollte der betroffene Zahn nicht länger als ein paar Tage ohne Ligatur sein, da er sich sonst verschieben kann. Nach einem kurzen Anruf können diese Termine immer zwischengeschoben werden.

Verlorene Federn

Bei verlorenen aktiven Elementen wie z. B. Federn, gleich einen Notfall-Termin vereinbaren und gelöstes Teil mitbringen. Steht ein Teil der Feder über den Bogen und piekst, kann man die Feder vorsichtig vom Bogen drehen. Ansonsten pieksendes Ende mit Wachs oder zuckerfreiem Kaugummi abdecken.

Gelöstes Bracket / gelöste Bänder

bitte einen Notfall-Termin vereinbaren und alle gelösten Teile mitbringen. Hängt das Bracket noch am Bogen soll alles so belassen werden. Bis zum Termin vor allem den Zahn unter dem gelösten Band versuchen, so gut wie möglich zu putzen.

Sonstige störende Stellen

mit Schutzwachs oder zuckerfreiem Kaugummi abdecken und Termin in der Praxis vereinbaren

Allgemeine Downloads

Damit Sie sich bei Ihrem ersten Besuch auf andere Dinge konzentrieren können, haben wir hier unseren Anmeldebogen zum Download für Sie bereitgestellt. Einfach ausdrucken, in Ruhe zu Hause ausfüllen und zum Termin mitbringen.

Für unsere kleinen Patienten haben wir hier den Lutschkalender als Abgewöhnungshilfe der Lutschgewohnheit bereitgestellt.

Trage- und Pflegeanleitungen

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